Für Funktionäre der Verbandssektionen
1. Zweck
Die nachfolgenden Informationen sollen für die Vereine ein Hilfsmittel sein, damit der Kontakt zwischen dem Unterwaldner Musikverband und seinen Sektionen reibungs- und verzögerungslos abläuft.
Änderungen werden durch den UMV laufend ergänzt und nachgeführt.
2. Personal-/Adressänderungen
Personen-/Adressänderungen von Präsidenten, Dirigenten, Kassiere, Archivare und SUISA-Listenführer sind dem Webmaster umgehend zu melden.
3. Mitgliederbeiträge
Die Rechnungen für die Mitgliederbeiträge (UMV und SBV) werden vom Kassier des UMV den Sektionen jährlich zugestellt. Wir bitten die Kassiers, diese innert 30 Tagen zu begleichen. Die Beiträge an den SBV werden durch den UMV weitergeleitet.
4. Musikerpässe
Musikerpässe sind direkt bei der Geschäftsstelle des SBV (Postfach 5001 Aarau; Tel. 062 822 81 11 / Fax 062 822 81 10) zu bestellen.
Die vollständig ausgefüllten Pässe sind dem Sekretariat des UMV zwecks Unterezeichnung zuzustellen (nach Möglichkeit bitte adressiertes und frankiertes Rückantwortcoouvert beilegen).
5. Veteranenmeldungen
Die Meldung von Veteranen ist grundsätzlich Sache der Sektionen. Die Sektionen werden jeweils im Dezember durch den Veteranenchef des UMV eingeladen, die zu ehrenden Veteranen zu melden. Alle Details und nötigen Informationen sind im Schreiben enthalten.
Die Veteranenehrung findet in der Regel an der Delegiertenversammlung des UMV statt. In den Jahren mit einem Musikfest oder ‑tag wird die Veteranenehrung dort abgehalten.
6. Kantonalfahne
Gemäss Fahnenreglement des UMV hat der Kantonalfähnrich bei Ehrenbezeugungen von folgenden, dem Kantonalverband angehörenden Mitgliedern anzutreten:
- Mitglieder des Kantonalvorstandes
- Mitglieder der Kantonalen Musikkommission
- Ehrenmitglieder des Kantonalverbandes
- Kantonale Ehrenveteranen
- FahnenpatenDie Sektionen melden die Todesfälle dem Kantonalvorstand.
Kontaktpersonen sind der Kantonalpräsident oder andere Vorstandsmitglieder des UMV (siehe Adressverzeichnis).
Der Kantonalfähnrich wird durch den Vorstand UMV (Präsident) aufgeboten.
7. Nachruf in der Blasmusikzeitung
Wenn dies gewünscht wird, erfolgt die Meldung mit Text und Foto durch die jeweilige Sektion direkt an die Redaktion der Blasmusikzeitung.
8. SUISA
Die SUISA-Listen sind durch die Sektionen auszufüllen und termingerecht an den Kassier des UMV einzusenden.
9. Veranstaltungen
Konzert und andere wichtige Daten der öffentlichen Anlässe der Sektionen sind rechzeitig dem Webmaster des UMV Veröffentlichung mitzuteilen; daraus ergibt sich ein rollender UMV-Veranstaltungskalender.
Eine frühzeitige Meldung und Veröffentlichung soll dazu beitragen, Terminkollisionen innerhalb des Verbandes möglichst zu vermeiden.
10. Einladungen und Versand von Konzertprogrammen
Wir bitten die Sektionen, je ein Programm an alle Vorstands- und Musikkommissionsmitglieder des UMVs zu senden (allfällige Delegationskarte bitte an den Präsidenten).
11. Weiterbildungen
Wir bitten die Präsidenten, Dirigenten und weiteren Funktionäre der Sektionen, ihre Mitglieder für die Weiterbildung innerhalb des UMV zu motivieren.
Die entsprechenden Angebote werden von der Musikkommission des UMV jeweils im Internet ausgeschrieben; es erfolgt zudem eine Zustellung der Unterlagen per Mail an alle Sektionen.
12. Statuten
Die Statuten des UMV sind auf dieser Webseite verfügbar.